Aktuelles

Sollte die Theorieprüfung krankheitsbedingt nicht möglich sein, muss vor der Prüfung eine Abmeldung auf der Homepage vom TÜV Süd erfolgen und eine Krankmeldung vom Arzt vorgelegt werden.

Nachfolgend der Link zur Homepage des TÜV-Süd mit Fragen und Antworten:

FAQ zur Führerscheinprüfung | TÜV SÜD

Zusätzlich informieren Sie bitte auch Ihre Fahrschule.

Nachfolgend ein Merkblatt vom TÜV-Süd bezüglich einer Krankmeldung und ein ausfüllbares Musterformular für ein ärztliches Attest zur Vorlage beim Hausarzt:


Achtung Motorradkurs für Klassen Mofa, B196, AM, A1, A2, und A:

jeweils von 18:00 – 21:15 Uhr
2 Unterrichtseinheiten (zu je 90 Minuten inkl. Pause)
Fahrschule Künzelsau

Bitte nächsten Termin im Büro erfragen!


Straßenverkehrssicherheit:

Infos beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI unter der Internetadresse

Straßenverkehrssicherheit – Alles tun für #DeinLeben


Am 01. Mai 2014 wird das Verkehrszentralregister (VZR) durch das neue „Fahreignungsregister“ (FAER) und mit dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ wird das „Mehrfachtäter-Punktesystem“ abgelöst. Zu diesem Zeitpunkt wird der sogenannte Punktetacho eingeführt und vorhanden Punkte auf das neue System umgerechnet. Nähere Info gibt’s beim Bundesministerium für Verkehr.

Fahreignungs-Bewertungssystem

Sonstiges: