BKF-Aktuell
Wichtig – EU-Mobilitätspaket wurde veröffentlicht:
Vor kurzem wurden Änderungen für Berufskraftfahrer veröffentlicht. Die neuen Richtlinien und Verordnungen sehen einschneidende Änderungen bei den Sozialvorschriften und bei den Fahrtschreibern vor.
IHK-Infoseite zum Mobilitätspaket:
EU-Mobilitätspaket I ist veröffentlicht
Infoseite des Verkehrsministeriums BMVI:
Mobilitätspaket I: Aktuelle Änderungen auf einen Blick
Wichtiges zur Klasse BE (Erwerb vor dem 10.09.2009):
Inhaber einer vor dem 10.09.2009 erworbenen Klasse BE gelten im Sinne des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes BKrFQG als grundqualifiziert. Es müssen daher nur Weiterbildungen absolviert werden – eine beschleunigte Grundqualifikation (140h) entfällt.
Wichtiges zur alten Klasse 2 und 3 (Erwerb vor dem 01.01.1999):
Inhaber einer erworbenen Klasse 2 oder Klasse 3 (altes Recht) gelten im Sinne des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes BKrFQG als grundqualifiziert. Es müssen daher nur Weiterbildungen absolviert werden – eine beschleunigte Grundqualifikation (140h) entfällt.